AGB

1. Geltungsbereich

1.1 – Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Boardinghouse Burgpark regeln ausschließlich die Geschäftsbeziehungen zwischen Boardinghouse Burgpark und dem Kunden sowie (sofern davon abweichend) auch dem tatsächlichen Nutzer der Räumlichkeiten. Die Geschäftsbeziehung umfasst die Überlassung von Räumlichkeiten zum vorübergehenden Gebrauch sowie alle damit im Zusammenhang stehenden sonstigen Leistungen vom Boardinghouse Burgpark.
1.2 – Kunden sind diejenigen, die Hauptleistungen (Anmietung von Räumlichkeiten) im eigenen Namen bestellen, unabhängig davon, ob sie persönlich diese Leistungen in Anspruch nehmen oder nicht. Kunden sind daher namentlich auch Firmen, die Buchungen und Bestellungen für ihre Mitarbeiter tätigen. Nutzer sind diejenigen, die Räume und auch sonstige im Zusammenhang stehende Leistungen vom Boardinghouse Burgpark tatsächlich in Anspruch nehmen.
1.3 – Diesen AGB entgegenstehende oder abweichende AGB eines Kunden erkennt das Boardinghouse Burgpark nicht an, es sei denn, das Boardinghouse Burgpark hätte ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 – Werbliche Darstellungen der Räumlichkeiten und Leistungen vom Boardinghouse Burgpark stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern informieren lediglich über die Leistungen und Produkte vom Boardinghouse Burgpark und sollen dem Kunden die Möglichkeit geben, selbst ein rechtlich bindendes Angebot (Buchungsanfrage) abzugeben.
2.2 – Ein Vertrag mit Boardinghouse Burgpark kommt regelmäßig erst durch eine Annahme (Buchungsbestätigung) vom Boardinghouse Burgpark zustande, alternativ durch Bereitstellung eines Zimmers/ Apartments.
2.3 – Ist der buchende Kunde nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der Kunde und der Nutzer gegenüber dem Boardinghouse Burgpark als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und aller damit im Zusammenhang stehenden erbrachten Leistungen.
2.4 – Jeder Kunde ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an (sofern abweichend) den/die Nutzer weiterzuleiten.
2.5 – Für den Inhalt von Buchungen und Bestellungen sind in folgender Reihenfolge maßgeblich
2.5.1 – die Buchungsbestätigung
2.5.2 – sonstige Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Boardinghouse Burgpark
2.6 – Ist der Kunde ein Unternehmer, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung (E-Mail) vom Boardinghouse Burgpark maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an das Boardinghouse Burgpark ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.
2.7 – Bei Buchungen über Hotelportale kann die Buchung von der Hinterlegung einer gültigen Kreditkarten-Nummer abhängig gemacht werden.
2.8 – Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich nach 6 Monaten, Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sind von der Verkürzung ausdrücklich ausgenommen.
2.9 – Die Ansprüche gegen den Kunden verjähren entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 – Das Boardinghouse Burgpark erbringt nach Maßgabe dieser Bestimmungen die vereinbarten Leistungen. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht. Es sei denn, dass dies Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist. Sind in der Buchungsbestätigung zugesagte Räumlichkeiten aus Gründen nicht verfügbar, die das Boardinghouse Burgpark nicht zu vertreten hat, so kann dieses gleichwertigen Ersatz im Hause zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
3.2 – Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der Räumlichkeiten sowie sonstiger Leistungen und Lieferungen den jeweils vereinbarten Preis an das Boardinghouse Burgpark zu zahlen.
3.3 – Die Preise für sonstige Leistungen bestimmen sich nach der Preisliste vom Boardinghouse Burgpark, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat und gelten einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wurde in der Buchungsbestätigung ein Preis zugesagt, so ist dieser maßgeblich.
3.4 – Die Preise können von Boardinghouse Burgpark geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistungen, der Aufenthaltsdauer oder Anzahl der Nutzer wünscht und das Boardinghouse Burgpark schriftlich zugestimmt hat.
3.5 – Das Boardinghouse Burgpark kann bei Buchung eine Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung verlangen. Das gleiche gilt für Bestellungen von Nutzern (sofern vom Kunden abweichend).
3.6 – Das Boardinghouse Burgpark ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 – In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Boardinghouse berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 – Das Boardinghouse Burgpark kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.9 – Rechnungen des Boardinghouse Burgparks ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Boardinghouse Burgpark kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse Burgpark berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Boardinghouse

4.1 – Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Boardinghouse Burgpark geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung dem Boardinghouse Burgpark in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 – Sofern zwischen Boardinghouse Burgpark und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Boardinghouse Burgpark auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Boardinghouse Burgpark in Textform ausübt.
4.3 – Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Boardinghouse Burgpark die Einnahmen aus anderweitiger Überlassung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig überlassen, so kann das Boardinghouse Burgpark die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Boardinghouse Burgpark pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 – Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Buchung via Internetportale:
Buchungen, die über Internetportale wie Booking.com und Expedia.com und HRS.com getätigt wurden, verfügen über andere Stornierungsbedingungen als das Boardinghouse Burgpark. Für Rückfragen steht Ihnen das entsprechende Portal zur Verfügung.
Buchungen direkt über die Internetseite des Hotels:
Sollten Sie direkt via eigene Internetseite oder E-Mail im Boardinghouse Burgpark gebucht haben, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Kostenfreie Stornierung sind bis 1 Tag vor Anreise (bis 16:00 Uhr – Hotel Ortszeit) und nur in schriftlicher Form möglich.
Sollten Sie später stornieren behalten wir uns vor, den vereinbarten Zimmerpreis in Rechnung zu stellen, falls eine Weitervermietung nicht erfolgen kann.
Bei früherer Abreise werden die gebuchten Tage voll in Rechnung gestellt.
Zu Messezeiten gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 14 Tage vor dem Ankunftstag: 50 % des Gesamtpreises
Bis 7 Tage vor dem Ankunftstag: 75 % des Gesamtpreises
Ab 7 Tage vor Anreise: 100% des Gesamtpreises

5. Rücktritt des Boardinghouse Burgpark

5.1 – Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Boardinghouse Burgpark in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Boardinghouse Burgpark auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 – Wird eine vereinbarte oder gemäß 3.6 bzw. 3.7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Boardinghouse Burgpark gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Boardinghouse Burgpark ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 – Ferner ist das Boardinghouse Burgpark berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse Burgpark nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes gebucht werden;
– das Boardinghouse Burgpark begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Boardinghouse Burgpark Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouse in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse Burgpark zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
5.4 – Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouse Burgpark entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmer/Apartmentbereitstellung, Übergabe und Rückgabe, Tierhaltung

6.1 – Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 – Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde kann in bestimmten Fällen und in Absprache mit dem Boardinghouse Burgpark eine frühere Bereitstellung anfragen. Die Schlüsselübergabe ist von Montag bis Freitag zwischen 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr möglich. Falls der Kunde nach 17:00 Uhr anreisen sollte, erhält er am Anreisetag telefonisch die Zugangscodes zum Boardinghouse.
6.3 – Der Nutzer ist verpflichtet, den im Zimmer/Apartment ausgelegten Meldeschein unverzüglich nach Ankunft auszufüllen und zu unterzeichnen. Der Meldeschein ist bei Abreise gut sichtbar im Zimmer zu belassen oder in den Briefkasten im Foyer einzuwerfen.
6.4 – Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Schlüssel sind ebenfalls gut sichtbar im Zimmer zu belassen oder in den Briefkasten im Foyer einzuwerfen.
6.5 – Haustiere sind nicht gestattet – es sei denn, das Boardinghouse Burgpark hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Falls der Gast Haustiere im Zimmer hält, ist das Boardinghouse Burgpark berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen.
6.6 – Dem Kunden ist es nicht gestattet, Einbauten vorzunehmen sowie gestalterische, bauliche oder technische Veränderung der Räumlichkeiten vorzunehmen.
Mit Ausnahme einer Kaffeemaschine ist das Benutzen weiterer, nicht bereits im Zimmer vorhandener, elektrischer Küchengeräte nicht gestattet.
6.7 – Wir weisen alle Gäste und Besucher unseres Boardinghouses darauf hin, dass wir ein Videoüberwachungssystem betreiben.
Dies erfolgt ausschließlich aus folgenden Gründen:
– Schutz unserer Mitarbeiter
– Verhütung von Diebstählen oder sonstigen Straftaten
– Zur Aufklärung von Unfällen
Ein Videoüberwachungssystem erfasst folgende Bereiche:
– Alle öffentlichen Bereiche innerhalb des Gebäudes, zu denen Hotelgäste freien Zutritt haben: Empfangsbereich, Rezeption, Flur, Waschräume
Es erfolgt selbstverständlich keine Videoüberwachung innerhalb der Zimmern und Sanitäranlagen. Die Aufzeichnung erfolgt lückenlos (24h/Tag) und wird nach 8 Tagen gelöscht.
6.8. Nichtraucher-Zimmer
Alle Zimmer im Boardinghouse Burgparksind Nichtraucher-Zimmer. Es ist daher
untersagt, sowohl in den Zimmern, als auch im gesamten Boardinghouse-Komplexes zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Boardinghouse Burgpark das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Boardinghouse Burgpark einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

7 – Haftung des Gastes, Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen des Hotels wegen des Verlustes des Hotelzimmerschlüssels

7.1 – Der Gast haftet gegenüber dem Boardinghouse für die von ihm verursachten Schäden. Selbst verursachte Schäden an Zimmern, den Einrichtungsgegenständen und den sonstigen Räumlichkeiten des Boardinghouse müssen vom Gast unverzüglich gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Auch sonst festgestellte Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind bitte ebenfalls unverzüglich dem Hotel zur Kenntnis zu bringen.
Liegt dem Hotel eine Kreditkarte zur Garantie vor, ist das Hotel berechtigt, diese im Falle eines entstandenen Schadens sofort zu belasten. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten
7.2 – Für den Verlust oder die Beschädigung des an den Gast ausgehängten Schlüssel wird diesem eine Pauschale von 50,00 € in Rechnung gestellt.

8. Haftung des Boardinghouse Burgpark

8.1 – Das Boardinghouse Burgpark haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Boardinghouse Burgpark für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom
Boardinghouse Burgpark beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
8.2 – Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Boardinghouse Burgpark auftreten, wird das Boardinghouse Burgpark bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Boardinghouse Burgpark rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
8.3 – Wird dem Gast ein Stellplatz in einem Parkhaus, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Boardinghouse Burgpark besteht nicht. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Boardinghouse Burgpark haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen
zu verantworten sind.

9. Internetbenutzung

Den Gästen steht ein und kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung, an dem die mitgebrachten Geräte registriert werden können. Der Kunde ist hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass besagter WLAN-Zugang nicht für rechtswidrige und verbotene Handlungen, insbesondere das Herunterladen von Musik- und Filmdateien genutzt werden darf. Sollte dies dennoch geschehen, haftet der dafür verantwortliche Kunde. Im Übrigen behält sich das Hotel Schadenersatzansprüche und die Erstattung einer Strafanzeige vor.

10. Datenschutz

Die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden vom Hotel elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

11. Hausordnung

11.1 – Der Kunde hat ihm überlassene Zimmer und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist insbesondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn, aber auch im Hauseingang geboten. TV- und Audiogeräte auf sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
11.2 – Es ist untersagt, am Sicherungskasten für die Elektrik, etwas zu verändern. Für entstehende Schäden haftet allein der Kunde.
11.3 – Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist ausdrücklich untersagt. Für evtl. Schäden haftet der Kunde allein und stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.
11.4 – Das Boardinghouse ist jederzeit berechtigt das Zimmer zu betreten, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auch zur täglichen/wöchentlichen Reinigung hat das Hotel bzw. die beauftragte Person innerhalb angemessener Zeiten den jederzeitigen Zutritt. Auf die schutzwürdigen Belange des Kunden ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Das Boardinghouse wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

12. Schlussbestimmungen

12.1 – Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
12.2 – Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Sitz des Boardinghouse Burgpark
12.3 – Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boardinghouse Burgpark. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.4 – Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.